Gefahrgutorganisation
Gern unterstützen wir sie bei der Schaffung, Strukturierung oder Optimierung einer Gefahrgutorganisation in ihrem Unternehmen.
Die Struktur und Schaffung einer Gefahrgutorganisation in Unternehmen und Betrieben bzw. dessen Überprüfung erfordert eine systematische Herangehensweise, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und die Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Gütern gewährleistet ist.
Wir können ihnen gemäß des folgenden Leitfadens zur Strukturierung und Implementierung einer effektiven Gefahrgutorganisation helfen, die Effizienz zu erhöhen, Rechtssicherheit zu stärken und Synergiepotential zu erkennen.
- Managementunterstützung und Richtlinienentwicklung
- Management Commitment: Ist durch das obere Management die Notwendigkeit einer strukturierten Gefahrgutorganisation anerkannt, wurde diese abgebildet und mit Leben gefüllt und in welchem Maße werden die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt?
- Gefahrgutpolitik: Ist die Entwicklung einer unternehmensweiten Gefahrgutpolitik, die die Verpflichtung zur Sicherheit und Einhaltung der Vorschriften festlegt erfolgt und sind alle verantwortlichen Führungskräfte in ihre Aufsichtspflichten unterwiesen?
- Bestimmung der Verantwortlichkeiten
- Gefahrgutbeauftragter (Gb): Benennung mindestens eines internen oder externen Gefahrgutbeauftragten, der für die Überwachung und Einhaltung der Gefahrgutvorschriften verantwortlich ist. Sicherstellung durch den Unternehmer, dass der Gb die notwendige Qualifikation in den benötigten Verkehrsträgern (ADR, RID, ADN, IMDG Code) durch Schulungsbescheinigung nachweisen kann.
- Gefahrgutteam: Einrichtung eines Teams aus verschiedenen Abteilungen (Logistik, Produktion, Lagerhaltung, Qualitätssicherung), das die Gefahrgutaktivitäten koordiniert und deren organisatorische Abbildung inkl. Verantwortungsbereiche und Stand der letzten Unterweisungsmaßnahmen.
- Schulung und Qualifizierung
- Mitarbeiterschulung: Regelmäßige Schulung und Weiterbildung aller Mitarbeiter, die mit gefährlichen Gütern umgehen in deren Pflichten und Aufgabenbereichen zu den verschiedenen Verkehrsträgern (ADR, RID, ADN, IMDG Code), um sicherzustellen, dass sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Rechtliche Sicherstellung der Verknüpfung mit der entsprechenden Personalakte.
- Zertifizierung: Sicherstellen, dass alle relevanten Schulungen zertifiziert und dokumentiert sind.
- Dokumentation und Verfahren
- Verfahrensanweisungen: Erstellung detaillierter Verfahrensanweisungen für den Umgang, die Lagerung, den Transport und die Notfallmaßnahmen im Zusammenhang mit gefährlichen Gütern zu den erforderlichen Verkehrsträgern (ADR, RID, ADN, IMDG Code)
- Dokumentation: Implementierung eines Systems zur Dokumentation aller Aktivitäten im Zusammenhang mit gefährlichen Gütern, einschließlich Beförderungspapiere, Sicherheitsdatenblätter (SDS) und Berichte über Zwischenfälle. Implementierung der Anforderungen an die Dokumentation gemäß der unterschiedlichen Verkehrsträger (ADR, RID, ADN, IMDG Code) auch unter der Beachtung der Nutzung multimodaler Verkehre bzw. Transportketten.
- Sicherheitsmaßnahmen und Ausrüstung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Bereitstellung und regelmäßige Überprüfung der notwendigen Schutzausrüstung für alle Mitarbeiter und Sicherstellung der richtigen Anwendung. Sicherstellung der zuverlässigen Wirkung entsprechend des Schutzzieles zu den Gefahrgutklassen mit den sich daraus ergebenden Gefährdungen.
- Sicherheitsausrüstung: Installation und Wartung von Sicherheitsausrüstung, wie z.B. Feuerlöscher, Notduschen und Augenspülstationen.
- Risikobewertung und Notfallmanagement
- Gefährdungsbeurteilung: Durchführung regelmäßiger Risikobewertungen zur Identifizierung und Bewertung von Gefahren im Zusammenhang mit gefährlichen Gütern. Schnittstellen zu den weiteren Sicherheitsbeauftragten aufzeigen und implementieren.
- Notfallpläne/Sicherungspläne: Entwicklung und Implementierung von Notfall- und falls erforderlich Sicherungsplänen und Notfallverfahren, einschließlich regelmäßiger Übungen und Schulungen.
- Kontrollen und Audits
- Interne Audits: Durchführung regelmäßiger interner Audits, um die Einhaltung der Vorschriften und internen Verfahren zu überprüfen.
- Externe Audits: Zusammenarbeit mit externen Prüfern oder Behörden zur Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.
- Kommunikation und Berichterstattung
- Interne Kommunikation: Etablierung effektiver Kommunikationswege innerhalb des Unternehmens, um sicherheitsrelevante Informationen schnell und zuverlässig weiterzugeben.
- Berichterstattung: Regelmäßige Berichterstattung an das Management und relevante Behörden über Aktivitäten und Zwischenfälle im Zusammenhang mit gefährlichen Gütern.
- Kontinuierliche Verbesserung
- Feedback-Mechanismen: Implementierung von Mechanismen zur Erfassung und Auswertung von Feedback aus dem operativen Geschäft und von Schulungen.
- Aktualisierung der Verfahren: Kontinuierliche Überprüfung und Aktualisierung der Verfahrensanweisungen und Sicherheitsmaßnahmen basierend auf neuen Erkenntnissen und regulatorischen Änderungen.
Beispielhafte Struktur einer Gefahrgutorganisation:
- Gefahrgutbeauftragter (Gb):
- Verantwortlich für die Gesamtkoordination und Einhaltung der Gefahrgutvorschriften für die jeweiligen Verkehrsträgern (ADR, RID, ADN, IMDG Code) und ggf. selbstständigen Niederlassungen.
- Berichtet direkt an das obere Management.
- Gefahrgutteam:
- Leitung Logistik: Verantwortlich für den Transport und die Lagerung gefährlicher Güter.
- Leitung Produktion: Verantwortlich für den Umgang mit gefährlichen Stoffen in der Produktion.
- Leitung Qualitätssicherung: Verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards.
- Sicherheitsbeauftragter: Verantwortlich für die Entwicklung und Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen und Notfallplänen.
- Schnittstellenkoordinierung und Optimierung der im Unternehmen beauftragten, verantwortlichen und bestellten Personen, deren Aufgabengebiete sowie Sichtbarmachung von Synergiepotenzial.
- Operative Einheiten:
- Lagermitarbeiter: Zuständig für die ordnungsgemäße Lagerung und Handhabung gefährlicher Güter.
- Transportpersonal: Verantwortlich für die sichere Beförderung gefährlicher Güter.
- Produktionsmitarbeiter: Verantwortlich für den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen in der Produktion.
Durch die Einrichtung einer klar strukturierten und gut organisierten Gefahrgutorganisation können Unternehmen sicherstellen, dass sie nicht nur gesetzliche Vorschriften einhalten, sondern auch die Sicherheit und Effizienz im Umgang mit gefährlichen Gütern maximieren. Oftmals werden dadurch Doppelbelastungen erkannt, Synergiepotential ermittelt und effektive Arbeitszeit freigesetzt.