Fortbildung für "Beteiligte Personen" gemäß Kapitel 1.3 ADR

Änderungen 2023 - Seminarkennung: FbK-BP ADR

Zum 01.01.2023 ist eine weitere Änderung des ADR/RID in Kraft getreten, die mit der üblichen Übergangsfrist von einem halben Jahr, d.h. bis zum 30.06.2023 vollzogen wird. Um sich über diese Änderung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften zu informieren und für die Umsetzung gewappnet zu sein, veranstaltet das ATL-Gefahrgutbüro dieses Seminar.

Zielgruppe:

Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte Personen nach §§ 9 OWIG und 14 STGB und alle, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich tätig sind.

atl-seite

Verkehrsrechtliche Grundlagen bei der Gefahrgutbeförderung (aktueller Überblick, Zusammenhänge, Neuerungen)

ADR/RID 2023

Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Ausbildung

Neue Klassifizierungsvorschriften der einzelnen Klassen

Neue Klassifizierung von Abfällen

Neue Kleinstmengenregelung „Begrenzte Mengen“ – „Freigestellte Mengen“

Neue Verpackungsvorschriften und Methoden

Vorschriften für den Versand (Kleinstmengenregelung und Kennzeichnung)

Neue Zusatzkennzeichnung bei wasserverunreinigenden Stoffen

Beförderungsausrüstung und Beförderungsdurchführung

Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen, Tanks und Fahrzeuge

Neue Vorschriften für den Transport in loser Schüttung

Neue Angaben im Beförderungspapier

Neue schriftliche Weisungen

Übergangsfristen und Vereinbarungen

Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nach Kap. 1.3 ADR.

Seminartermin:
19.09.2024 in Erkrath

Seminargebühren:
375,00 Euro zzgl. MwSt.

Referenten: M. Frenzel

Auch als Inhouse-Schulung buchbar!

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