Gefahrgutseminar für "Beteiligte Personen" gemäß Kapitel 1.3 ADR

Grund- und Einsteigerkurs Seminarkennung: GrK-BP ADR

Der Gesetzgeber hat mit der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung vorgesehen, dass Betriebe und Behörden, die Gefahrgut befördern, versenden, verpacken (egal, welche Menge), ihre an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Personen besonders schulen müssen. Diese Schulungsmaßnahme kann intern (z. B. durch den Gefahrgutbeauftragten) oder extern (z. B. durch Schulungsveranstalter) erfolgen.

Ziel:
Die umfangreichen Gefahrgutvorschriften und Systematik kennenlernen, sowie an Beispielen aus der Praxis den "Ernstfall" üben können.

Zielgruppe:
Selbständige oder Mitarbeiter von Firmen, die in verantwortlicher Position die
einschlägigen Vorschriften und Gesetze kennen müssen, Hersteller, Disponenten und Sachbearbeiter einzelner Verkehrsträger, die als Absender, Verlader oder Beförderer Verantwortung tragen.

Handhabung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften ADR/RID, GGVSEB, GGBefG, GbV, GGAV, RSEB (Stand ADR 2023)

Erläuterung der Systematik der Anlagen und Richtlinien 

Erläuterung der Gefahrgutklassen und Kleinstmengenregelung

Aktuelle Neuerungen im Gefahrgutrecht

Klassifizierung der Stoffe, Gemische und Abfälle

Gegenüberstellung ADR - Abfallgesetz

Bezettelung der Versandstücke

Zusammenpack-und Zusammenladeverbote

schriftliche Weisungen

Beförderungspapier

Beförderungserlaubnis

Besondere Vorschriften für den Verkehr der Fahrzeuge

Übungen an Fallbeispielen aus der Praxis

Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nach Kapitel 1.3 ADR.

Seminartermin:
16.09. - 18.09.2024 in Erkrath

Seminargebühren:
455,00 Euro zzgl. MwSt.

Referenten:
M. Frenzel

Auch als Inhouse-Schulung buchbar!

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