Abfall als Gefahrgut

Spezialseminar für die Abfallwirtschaft - Seminarkennung: Ab-GG ADR

Zum 01.01.2023 war eine weitere Änderung des ADR/RID in Kraft getreten, die mit der üblichen Übergangsfrist von einem halben Jahr, d.h. bis zum 30.06.2023 vollzogen wurde. Um sich über diese gefahrgutrechtlichen Änderungen zu informieren und für die Umsetzung gewappnet zu sein, veranstaltet das ATL-Gefahrgutbüro dieses Seminar.

Zielgruppe:
Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte Personen und sonstige verantwortliche Personen der Entsorgungswirtschaft (Abfall-Erzeuger, -Beförderer, -Entsorgungsanlagen).

Verkehrsrechtliche Grundlagen von Abfällen gemäß GGVSEB bzw. ADR (aktueller Überblick, Zusammenhänge, Neuerungen)

Neuerungen ADR 2023

Vereinfachte Klassifizierung von Abfällen gemäß ADR 2023

Neue Sondervorschriften beim Transport von Abfällen gemäß ADR 2023

Neue Wortlaute im Beförderungspapier bei Abfällen

Ausnahmen für Abfälle (Ausnahme 20)

Transport in loser Schüttung (Klasse 4.1 bzw. Klasse 9)

Übergangsfristen

Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nach Kapitel 1.3 ADR

Seminartermin:
20.09.2024 in Erkrath

Seminargebühren:
375,00 Euro zzgl. 19% MwSt.

Referenten:
M. Frenzel

Auch als Inhouse-Schulung buchbar!

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