Gefahrgutbeauftragter

Gern besprechen wir mit ihnen die Pflichten und die rechtlichen Vorgaben zur schriftlichen Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten und die Rolle und Aufgaben in ihrem Unternehmen.

Wir prüfen nachvollziehbar und rechtssicher, ob ihr Unternehmen zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten rechtlich verpflichtet ist oder ob sie unter die Befreiung zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten fallen.

Als externer Gefahrgutbeauftragter sehen wir uns in der Rolle für die Entscheidungsfindung im Management beste Voraussetzungen zu erarbeiten, höchste qualitative Impulse zu generieren, um die Überwachung und die Umsetzung des Transports gefährlicher Güter innerhalb des Unternehmens einfach, gut strukturiert und rechtssicher durchzuführen. Das bedeutet für sie, dass wir als Gefahrgutbeauftragter, sie und ihre Mitarbeiter von unproduktiven Aufgaben befreien und sie sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können, kein spezialisiertes Fachwissen vorhalten und aufbauen müssen, sowie jederzeit auf eine unabhängige und objektive Sichtweise in diesem sicherheitsrelevanten Bereich zurück greifen können. Weiter bedeutet das für sie, dass die Umsetzung der Pflichten den Nutzen erbringt, dass durch die vielfältigen und entscheidend für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften für die Sicherheit im Betrieb und dem Transport notwendigen Aufsicht fachkompetent übertragen und erweitert wird, was ihnen weiterhin in der Umsetzung der Aufsichtspflicht des Unternehmers bzw. dessen Beauftragte ein erhöhtes Maß an Rechtssicherheit in der Aufsichtspflichterfüllung erbringt.

 

Wir bieten ihnen neben den Pflichten eines externen Gefahrgutbeauftragten gemäß §8 (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) wie folgt an:

 

  1. Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften:

    • Sicherstellen, dass alle relevanten nationalen und internationalen Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter eingehalten werden (z.B. ADR, RID, IMDG-Code, ADN, GGVSEB, GbV, GGVSee, GGAV, GGBefG, RSEB u.w.).
    • Überwachung der Einhaltung spezifischer innerbetrieblicher Gefahrgut Vorschriften.
  1. Beratung und Unterstützung:

    • Beratung des Unternehmens bei der Umsetzung von Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen.
    • Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung interner Richtlinien und Verfahrensanweisungen.
  1. Schulung und Unterweisung:

    • Organisation und Durchführung von Schulungen für das Personal, das mit dem Transport gefährlicher Güter betraut ist.
    • Sicherstellen, dass das Personal über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
  1. Berichterstattung:

    • Erstellung von Jahresberichten über die Aktivitäten im Bereich des Gefahrguttransports.
    • Dokumentation von Zwischenfällen und Unfällen sowie Analyse von deren Ursachen und vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Vorfälle.
  1. Unfallverhütung und -management:

    • Entwicklung und Implementierung von Notfallplänen.
    • Unterstützung bei der Ermittlung und Analyse von Unfällen und Vorfällen mit gefährlichen Gütern.
  1. Kontrollen und Audits:

    • Durchführung regelmäßiger interner Kontrollen und Audits zur Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften und internen Richtlinien.
    • Überwachung der korrekten Verpackung, Kennzeichnung, Lagerung und Beförderung gefährlicher Güter.
  1. Schnittstelle zu Behörden:

    • Zusammenarbeit mit Behörden und Vertretung des Unternehmens in Fragen des Gefahrguttransports.
    • Meldung von Zwischenfällen und Vorlage von Berichten an die zuständigen Behörden.

 

Unser Nutzen als externer Gefahrgutbeauftragte in ihrem Unternehmen

 

  1. Spezialisiertes Fachwissen:

    • Als externer Gefahrgutbeauftragter bringen wir spezialisiertes Wissen und Erfahrung mit, die im Unternehmen möglicherweise nicht vorhanden sind.
    • Aktualität in Bezug auf gesetzliche Änderungen und neue Vorschriften.
  1. Unabhängigkeit und Objektivität:

    • Als externer Gefahrgutbeauftragte bieten wir ihnen eine unabhängige und objektive Sichtweise auf die internen Prozesse und Strukturen.
    • Erkennen und Aufzeigen von Schwachstellen und Optimierungspotenzialen ohne betriebsinterne Befangenheit.
  1. Kosteneffizienz:

    • Outsourcing der Gefahrgutbeauftragten-Funktion kann kosteneffizienter sein als die Einstellung und Schulung eines internen Mitarbeiters.
    • Einsparungen durch Vermeidung von möglichen Strafen und rechtlichen
    • Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften.
  1. Reduzierung des Haftungsrisikos:

    • Durch die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen wird das Haftungsrisiko für das Unternehmen erheblich reduziert.
    • Schutz vor möglichen Reputationsschäden durch Vorfälle im Umgang mit gefährlichen Gütern.
  1. Fokus auf Kernkompetenzen:

    • Das Unternehmen kann sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren, während wir als der externe Gefahrgutbeauftragte uns um die spezialisierten Anforderungen des Gefahrgutmanagements kümmern.
  1. Flexibilität:

    • Als externer Gefahrgutbeauftragter können wir je nach Bedarf und Umfang der Aufgaben flexibel eingesetzt werden.
    • Anpassung der Dienstleistungen an spezifische Anforderungen und Veränderungen im Unternehmen.

Als externer Gefahrgutbeauftragter können wir somit eine wertvolle Unterstützung für ihr Unternehmen darstellen, wenn ihr Unternehmen mit dem Transport gefährlicher Güter gesetzliche Pflichten zu übernehmen hat, indem wir als Gefahrgutbeauftragter zur Einhaltung der Vorschriften, zur Verbesserung der Sicherheit und zur Optimierung der internen Prozesse beitragen.

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