Audits

Qualitätsaudits stellen in unserer heutigen Geschäftswelt ein wichtiges Instrument dar, um sicherzustellen, dass verbundene Unternehmen die selben Qualitätsstandards erfüllen und ebenfalls hohe Anforderungen an die Umsetzung rechtlichen Vorgaben zu verschiedensten Geschäftsbereichen erfüllen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich beispielsweise um ein Audit nach DIN ISO 9001, DIN ISO 14001, ein externes Kundenaudit oder ein internes Gruppenaudit handelt.

Wir unterstützen sie gern in der Vorbereitung oder Begleitung von internen oder externen Audits, welche die gefahrgutrechtliche Bewertung und Überprüfung ihres Unternehmens zur Aufgabe hat.

Hier sind einige Schlüsselpunkte, nach welchen wir ihnen helfen können, ein internes oder externes Audit im gefahrgutrechtlichen Bereich vorzubereiten, um eine erfolgreiche Durchführung zu unterstützen:

  1. Dokumentation und Kennzeichnung von gefährlichen Gütern:
    • Überprüfung der korrekten Klassifizierung und Identifizierung aller gefährlichen Güter gemäß den relevanten Vorschriften (z.B. ADR, IMDG-Code, RID, ADN).
    • Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der beförderungsrelevanten Dokumente wie Gefahrgutdeklarationen und Frachtbriefe.
    • Überprüfung des Berichtswesens durch den Gefahrgutbeauftragten gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung, wie Jahresberichte und Begehungsberichte.
    • Überprüfung der Gefahrguteintragungen in den Dokumentationen für gefährliche Abfälle, welche als Gefahrgut befördert werden müssen.
    • Überprüfung von Sicherungsplänen bzw. Notfallplänen.
    • Überprüfung von schriftlichen Handlungsanweisungen für Mitarbeiter im Rahmen der Beförderung gefährlicher Güter.
  2. Verpackung und Markierung:
    • Inspektion der Verpackungen auf ihre Eignung und Zulassung für den Gefahrguttransport.
    • Kontrolle der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der Verpackungen gemäß den Vorschriften.
  3. Lagerung und Handhabung:
    • Überprüfung der Lagerbedingungen für gefährliche Güter, einschließlich Trennung von inkompatiblen Stoffen.
    • Bewertung der Handhabungsvorschriften und Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen.
  4. Schulung und Qualifikation des Personals:
    • Bewertung der Schulungen und Kenntnisse des Personals im Umgang mit gefährlichen Gütern.
    • Kontrolle der Gültigkeit von Zertifikaten oder Schulungsunterlagen.
  5. Umwelt- und Sicherheitsmanagement:
    • Prüfung der Umweltauswirkungen von gefährlichen Gütern und der entsprechenden Schutzmaßnahmen.
    • Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen in Notfallsituationen, einschließlich Spill Response-Pläne.
  6. Risikobewertung und Verbesserungsvorschläge:
    • Identifizierung potenzieller Risiken und Schwachstellen im Gefahrgutmanagement.
    • Entwicklung von Empfehlungen zur Verbesserung der Gefahrgut-Compliance und zur Risikominimierung.

Ein qualifiziertes Audit sollte professionell durchgeführt werden und eine gründliche Bewertung aller relevanten Aspekte des Gefahrguttransports umfassen. Die genauen Auditpunkte können je nach Unternehmensgröße, Art der beförderten gefährlichen Güter und geltender Gesetzgebung variieren. Es ist wichtig, dass das Audit von Fachleuten mit entsprechender Erfahrung im Gefahrgutbereich durchgeführt wird.

Melden sie sich und vereinbaren sie ein telefonisches Vorabgespräch mit einen unserer fachlich kompetenten Gefahrgutbeauftragten. Wir freuen uns auf sie.