Gefahrgutseminar für "Beteiligte Personen" gemäß Kapitel 1.3 ADR
Grund- und Einsteigerkurs Seminarkennung: GrK-BP ADR
Der Gesetzgeber hat mit der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung vorgesehen, dass Betriebe und Behörden, die Gefahrgut befördern, versenden, verpacken (egal, welche Menge), ihre an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Personen besonders schulen müssen. Diese Schulungsmaßnahme kann intern (z. B. durch den Gefahrgutbeauftragten) oder extern (z. B. durch Schulungsveranstalter) erfolgen.
Ziel:
Die umfangreichen Gefahrgutvorschriften und Systematik kennenlernen, sowie an Beispielen aus der Praxis den "Ernstfall" üben können.
Zielgruppe:
Selbständige oder Mitarbeiter von Firmen, die in verantwortlicher Position die
einschlägigen Vorschriften und Gesetze kennen müssen, Hersteller, Disponenten und Sachbearbeiter einzelner Verkehrsträger, die als Absender, Verlader oder Beförderer Verantwortung tragen.
Inhalte:
- Handhabung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften ADR/RID, GGVSEB, GGBefG, GbV, GGAV, RSEB (Stand ADR 2023)
- Erläuterung der Systematik der Anlagen und Richtlinien
- Erläuterung der Gefahrgutklassen und Kleinstmengenregelung
- Aktuelle Neuerungen im Gefahrgutrecht
- Klassifizierung der Stoffe, Gemische und Abfälle
- Gegenüberstellung ADR - Abfallgesetz
- Bezettelung der Versandstücke
- Zusammenpack-und Zusammenladeverbote
- schriftliche Weisungen
- Beförderungspapier
- Beförderungserlaubnis
- Besondere Vorschriften für den Verkehr der Fahrzeuge
- Übungen an Fallbeispielen aus der Praxis
Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nach Kapitel 1.3 ADR.
Seminartermin:
11. - 13.03.2024 in Erkrath
Seminargebühren:
€ 455,00 zzgl. MwSt.
Referenten:
M. Frenzel