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Fortbildung für "Beteiligte Personen" gemäß Kapitel 1.3 ADR

- Änderungen 2023 - Seminarkennung: FbK-BP ADR

 

Zum 01.01.2023 ist eine weitere Änderung des ADR/RID in Kraft getreten, die mit der üblichen Übergangsfrist von einem halben Jahr, d.h. bis zum 30.06.2023 vollzogen wird. Um sich über diese Änderung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften zu informieren und für die Umsetzung gewappnet zu sein, veranstaltet das ATL-Gefahrgutbüro dieses Seminar.
 
 
Zielgruppe:


Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte Personen nach §§ 9 OWIG und 14 STGB

und alle, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich tätig sind.
 
 
Inhalte:

  • Verkehrsrechtliche Grundlagen bei der Gefahrgutbeförderung (aktueller Überblick, Zusammenhänge, Neuerungen)
  • ADR/RID 2023
  • Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Ausbildung
  • Neue Klassifizierungsvorschriften der einzelnen Klassen
  • Neue Klassifizierung von Abfällen
  • Neue Kleinstmengenregelung „Begrenzte Mengen“ – „Freigestellte Mengen“
  • Neue Verpackungsvorschriften und Methoden
  • Vorschriften für den Versand (Kleinstmengenregelung und Kennzeichnung)
  • Neue Zusatzkennzeichnung bei wasserverunreinigenden Stoffen
  • Beförderungsausrüstung und Beförderungsdurchführung
  • Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen, Tanks und Fahrzeuge
  • Neue Vorschriften für den Transport in loser Schüttung    
  • Neue Angaben im Beförderungspapier
  • Neue schriftliche Weisungen
  • Übergangsfristen und Vereinbarungen

Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nach Kap. 1.3 ADR

 

 

Seminartermin:  14.03.2024 in Erkrath

 

 

Seminargebühren:

€ 375,00 zzgl. MwSt.

 

 

Referenten:

M. Frenzel

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