Fortbildung für "Beteiligte Personen" gemäß Kapitel 1.3 ADR
- Änderungen 2021 - Seminarkennung: FbK-BP ADR
Zum 01.01.2021 wird eine weitere Änderung des ADR/RID in Kraft treten, die mit der üblichen Übergangsfrist von einem halben Jahr, d.h. bis zum 30.06.2021 vollzogen wird. Um sich über diese Änderung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften zu informieren und für die Umsetzung gewappnet zu sein, veranstaltet das ATL-Gefahrgutbüro dieses Seminar.
Zielgruppe:
Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte Personen nach §§ 9 OWIG und 14 STGB
und alle, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich tätig sind.
Inhalte:
- Verkersrechtliche Grundlagen beim Gefahrguttransport (aktueller Überblick, Zusammenhänge, Neuerungen)
- ADR/RID 2021
- Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Ausbildung
- Neue Klassifizierungsvorschriften der einzelnen Klassen
- Neue Klassifizierung von Abfällen
- Neue Kleinstmengenregelung „Begrenzte Mengen“ – „Freigestellte Mengen“
- Neue Verpackungsvorschriften und Methoden
- Vorschriften für den Versand (Kleinstmengenregelung und Kennzeichnung)
- Neue Zusatzkennzeichnung bei wasserverunreinigenden Stoffen
- Beförderungsausrüstung und Beförderungsdurchführung
- Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen, Tanks und Fahrzeuge
- Neue Vorschriften für den Transport in loser Schüttung
- Neue Angaben im Beförderungspapier
- Neue schriftliche Weisungen
- Übergangsfristen und Vereinbarungen
Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nach Kap. 1.3 ADR
Seminartermin: 21.04.2020 in Erkrath
Seminargebühren:
€ 350,00 zzgl. MwSt.
Referenten:
M. Frenzel